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Informationen für Ärzt*innen & Psychotherapeut*innen

Alles Wichtige zur Verordnung von Ergotherapie im psychisch-funktionellen Bereich

Als spezialisierte Ergotherapeutin im psychisch-funktionellen Bereich biete ich professionelle Unterstützung für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Um eine erfolgreiche Therapie für Ihre Klient*innen zu gewährleisten, finden Sie hier alle relevanten Informationen zur Verordnung eines Ergotherapie-Rezeptes.

Wann ist Ergotherapie indiziert?

Ergotherapie im psychisch-funktionellen Bereich wird verordnet, wenn Klient*innen durch psychische oder psychosomatische Erkrankungen in ihrer Handlungsfähigkeit, Alltagsstruktur oder sozialen Teilhabe eingeschränkt sind. Typische Indikationen umfassen:

  • Depressionen und depressive Episoden
  • Angststörungen und Zwangsstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden (z.B. Burnout)
  • Belastungs- und Anpassungsstörungen
  • ADHS im Erwachsenenalter
  • Schizophrene und schizoaffektive Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen

Ziel ist es, die psychosozialen und alltagspraktischen Kompetenzen der Klient*innen zu fördern und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Blankoverordnung seit 1. April 2024

Wichtig: Diagnosegruppe PS3 und PS4

Seit dem 1. April 2024 gilt für Klient*innen der Diagnosegruppe PS3 und PS4 eine Blankoverordnung.

Blanko-Verordnungen unterliegen NICHT den Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Verordnenden – sie sind regresssicher.

Weitere Informationen beim DVE →

Angaben für die Nicht-Blanko-Verordnung

Damit die Verordnung rechtlich korrekt ist und die Therapie reibungslos starten kann, sind folgende Angaben erforderlich:

1. Therapieart

Ergotherapie (psychisch-funktionell)

2. Diagnose

Genaue ICD-10-Codierung (z.B. F32.2 für schwere depressive Episode)

3. Indikationsschlüssel

PS3 oder PS4 (psychisch-funktioneller Bereich)

4. Behandlungsziel

Werden bei Blanko vom Heilmittelerbringer selbst festgelegt. Beispiele:

  • Verbesserung der Alltagsbewältigung
  • Stärkung der emotionalen Stabilität
  • Förderung der sozialen Interaktion

5. Verordnungsmenge

Werden bei Blanko vom Heilmittelerbringer selbst festgelegt. In der Regel: 10 Einheiten à 60 Minuten

6. Hausbesuch

Bitte ankreuzen, wenn gewünscht – ich arbeite auch im Hausbesuch.

7. Optional: Langfristiger Heilmittelbedarf

Wenn zutreffend, z.B.: „Langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund chronischer Erkrankung gemäß Heilmittel-Richtlinie.“

Beispiel für eine korrekte Verordnung

  • Therapieart: Ergotherapie (psychisch-funktionell)
  • Diagnose: F32.2 (schwere depressive Episode)
  • Indikationsschlüssel: PS3
  • Hausbesuch: Ja

Langfristiger Heilmittelbedarf

Klient*innen mit chronischen psychischen Erkrankungen können unter Umständen als „langfristiger Heilmittelbedarf“ eingestuft werden. Dies erleichtert den Verordnungsprozess und sorgt für eine kontinuierliche Versorgung. Eine entsprechende Begründung auf der Verordnung kann sinnvoll sein.

Ihre Vorteile

Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Ergotherapeutin

Individuelle und ganzheitliche Therapieansätze für Ihre Klient*innen

Regelmäßige Rückmeldungen über den Therapiefortschritt

Unterstützung bei Fragen rund um die Verordnung

Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Fragen zur Verordnung oder zu meiner Arbeit haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Telefon: +49 (0)163-7345075

E-Mail: tamara@psycho-soziale-ergotherapie-langen.de

Infos zur Blankoverordnung beim GKV-Spitzenverband →

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